Merkblatt für das Gesuch
um Einstellung in den Probedienst
für das Amt des Richters und des Staatsanwalts1. Der Antrag auf Einstellung in den Probedienst für das Amt des Richters oder des Staatsanwalts ist an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zu richten. Er kann schon vor der zweiten juristischen Staatsprüfung, frühestens jedoch nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes, gestellt werden. Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts oder dem Generalstaatsanwalt einzureichen, in dessen Bezirk der Bewerber beschäftigt zu werden wünscht.
2. In dem Antrag hat der Bewerber sich darüber zu äußern,
a) ob er Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes ist,
b) ob und wie er mit einem Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar im Lande Nordrhein-Westfalen verwandt oder verschwägert ist und ob der Ehegatte als Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar im Lande Nordrhein-Westfalen tätig ist.
3. Dem Antrag ist beizufügen:
a) ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener ausführlicher Lebenslauf (kein tabellarischer Lebenslauf - dreifach -,
b) die in einem verschlossenen Umschlag abzugebende Erklärung des Bewerbers, ob er gerichtlich bestraft ist und ob gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist,
(Diese Erklärung ist gegenüber dem Justizministerium abzugeben. Deshalb sind auch Verurteilungen anzugeben, die nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen sind (§ 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG)).
(Für die Erklärung ist der Vordruck A I 09 zu verwenden).
c) eine datierte Erklärung des Bewerbers, ob er Schulden hat, ggf. welche,
d) eine Erklärung des Bewerbers, daß er mit der Beiziehung seiner Personalakten, der Akten der ersten juristischen Staatsprüfung und des Prüfungsprotokolls der zweiten juristischen Staatsprüfung einverstanden ist,
e) eine Erklärung des Bewerbers, in welchen Oberlandesgerichtsbezirk er eingestellt werden möchte und ob er ggf. bereit ist, eine Stelle in einem anderen Bezirk oder in dem jeweils anderen Dienstzweig (Richter bzw. Staatsanwalt) anzutreten.
4. Dem Antrag sollen ferner beigefügt werden (zweifach):
a) Zeugnisse über etwaige hauptberufliche Tätigkeiten nach der zweiten juristischen Staatsprüfung,
b) eine Bescheinigung über etwa abgeleistete Wehrdienstzeiten,
c) Personenstandsurkunden, soweit sie nicht bereits früher zu den obergerichtlichen Personalakten eingereicht worden sind.
5. Ferner hat sich der Bewerber auf einem gesonderten Blatt darüber zu äußern,
a) in welchem Oberlandesgerichtsbezirk er den juristischen Vorbereitungsdienst abgeleistet hat,
b) zu welchem Zeitpunkt er seine Einstellung in den Justizdienst wünscht,
c) ob er im Falle seiner Einstellung etwaige andere Bewerbungsgesuche zurücknimmt,
d) daß er ein zur Vorlage bei einer Behörde bestimmtes Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG), Belegart 0, bei der zuständigen Meldebehörde beantragt hat,
e) wo er fernmündlich zu erreichen ist.
6. Bei Dienstantritt sind ferner drei Lichtbilder in der Größe 4 x 6 cm vorzulegen.
Die Lichtbilder sind auf der Vorderseite mit eigenhändiger Unterschrift und Angabe des Jahres der Aufnahme zu versehen.