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I. Die Ausbildungssituation des Rechtsreferendars |
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Auch nach den geänderten
Justizausbildungsordnungen liegt der Schwerpunkt des Examens auf zivilrechtlichem Gebiet.
Andererseits ist die Ausbildung gerade auf diesem Gebiet in den letzten Jahren stark
verkürzt worden. Während früher die ZPO / BGB-Arbeitsgemeinschaften
den Referendar durch die gesamte Ausbildungszeit begleiteten, existieren i.d.R. nur noch
die Anfänger- und Fortgeschrittenenarbeitsgemeinschaft. Dabei dient die
Anfängerarbeitsgemeinschaft nur der Vermittlung von Grundkenntnissen. Besondere
Verfahrenslagen wie etwa die Zurückweisung von "verspätetem Vorbringen" oder
der Verkehrsunfallprozess sowie selbst Examensschwerpunkte werden häufig wegen der kurzen Dauer
ausgeklammert. Die Fortgeschrittenenarbeitsgemeinschaft vermittelt schließlich nur Grundwissen des Zwangsvollstreckungsrecht. Gleichwohl sind die Anforderungen im Examen nicht gesunken, sondern gestiegen. Die Fülle des examensrelevanten Stoffes der ZPO und des BGB ist im Gegenteil größer geworden. Hinzu kommen Anwalts- und/oder Gutachtenklausuren mit besonderen Aufbau- und Darstellungsanforderungen. |
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II. Die Abels & Langels - Strategie |
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Ein erfolgreicher
Examensabschluss setzt gerade im Klausurexamen unbedingt voraus, dass der Referendar
die Grundregeln der Gutachten- und Relationstechnik beherrscht. Diese erschöpft sich
jedoch nicht im Erkennen schematischer Prüfungsabläufe. Vielmehr ist die
Relationstechnik das grundlegende Hilfsmittel zur Lösung eines Falls auf der Grundlage
der verfahrens- und materiellrechtlichen Vorschriften der ZPO und des BGB sowie der
dazugehörigen Nebengebiete. Diese strukturelle Verbindung von Relationstechnik, ZPO und
materiellem Recht wird systematisch von den Grundlagen her bis hin zu den besonderen
Prozesskonstellationen umfassend dargestellt. Der Referendar kann daher auf das Studium
der wegen des Umfangs und ihrer Unterschiedlichkeit teils verwirrenden Literatur und
Anleitungsbücher im wesentlichen verzichten. Grundlegend falsch ist die Auffassung, dass die Gutachtentechnik mit der Einführung des Klausurexamens keine Rolle mehr spielt. Das Gegenteil ist der Fall: Maßgebend für die Bewertung der Klausur ist der Lösungsweg! Ob eine Klage wegen Unschlüssigkeit oder mangels Beweises der anspruchsbegründenden Tatsachen abgewiesen wird, kann erst mit einem vorbereitenden Gutachten geklärt werden. Darüber hinaus werden in den meisten Anwalts- und Gutachtenklausuren gutachtliche Lösungen verlangt. Unser Kurs vermittelt dem Referendar alle, zur Umsetzung des Prozessrechts notwendigen Kenntnisse, bis hin zu konkreten Formulierungshilfen. Dabei werden insbesondere auch solche Themenkreise behandelt, die in der praktischen Ausbildung in aller Regel nur peripher angesprochen werden; z.B. Parteiänderung/ -wechsel, Unterschied zwischen Hilfsantrag und Hilfsvorbringen, Berücksichtigung neuen Vorbringens in nachgelassenen Schriftsätzen, Streitgenossenschaft, einseitige Erledigungserklärung, petitorische Widerklage. Ferner werden besondere Prozesskonstellationen wie - qualifizierte Prozessvoraussetzungen sowie besondere Prozess- und Verfahrensarten z.B.: - Stufenklage
erschöpfend abgehandelt. Die Darstellung
erfolgt von der gesetzlichen Grundlage her über die Bezüge zum BGB, den Auswirkungen auf
Gutachten und Urteil bis hin zu Besonderheiten bei Kosten und vorläufiger
Vollstreckbarkeit mit vielen Klausur- und Beispielsfällen. Der Kurs bietet Ihnen gleichzeitig eine umfassende Wiederholung des materiellen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der für das 2. Examen maßgebenden Schwerpunkte wie z.B. §§ 280 ff. BGB, die Gewährleistungsrechte im Kauf-, Miet- und Werkvertrag, § 1006 BGB usw. sowie neuer Entwicklungen in der Rechtsprechung und Literatur. Der Kurs wird unterstützt von umfangreichem schriftlichen Begleitmaterial und einer Auswahl von Musterklausuren/Vorträgen, die Ihnen wertvolle Beispiele von Stil und Darstellung dieser Examensleistung vermitteln. |
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