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ZPO I

I. Die Ausbildungssituation des Rechtsreferendars

Auch nach den geänderten Justizausbildungsordnungen liegt der Schwerpunkt des Examens auf zivilrechtlichem Gebiet. Andererseits ist die Ausbildung gerade auf diesem Gebiet in den letzten Jahren stark verkürzt worden. Während früher die ZPO / BGB-Arbeitsgemeinschaften den Referendar durch die gesamte Ausbildungszeit begleiteten, existieren i.d.R. nur noch die Anfänger- und Fortgeschrittenenarbeitsgemeinschaft. Dabei dient die Anfängerarbeitsgemeinschaft nur der Vermittlung von Grundkenntnissen. Besondere Verfahrenslagen wie etwa die Zurückweisung von "verspätetem Vorbringen" oder der Verkehrsunfallprozess sowie selbst Examensschwerpunkte werden häufig wegen der kurzen Dauer ausgeklammert. 
Die Fortgeschrittenenarbeitsgemeinschaft vermittelt schließlich nur Grundwissen des Zwangsvollstreckungsrecht. Gleichwohl sind die Anforderungen im Examen nicht gesunken, sondern gestiegen. Die Fülle des examensrelevanten Stoffes der ZPO und des BGB ist im Gegenteil größer geworden. Hinzu kommen Anwalts- und/oder Gutachtenklausuren mit besonderen Aufbau- und Darstellungsanforderungen.

II. Die Abels & Langels - Strategie

Ein erfolgreicher Examensabschluss setzt gerade im Klausurexamen unbedingt voraus, dass der Referendar die Grundregeln der Gutachten- und Relationstechnik beherrscht. Diese erschöpft sich jedoch nicht im Erkennen schematischer Prüfungsabläufe. Vielmehr ist die Relationstechnik das grundlegende Hilfsmittel zur Lösung eines Falls auf der Grundlage der verfahrens- und materiellrechtlichen Vorschriften der ZPO und des BGB sowie der dazugehörigen Nebengebiete. Diese strukturelle Verbindung von Relationstechnik, ZPO und materiellem Recht wird systematisch von den Grundlagen her bis hin zu den besonderen Prozesskonstellationen umfassend dargestellt. Der Referendar kann daher auf das Studium der wegen des Umfangs und ihrer Unterschiedlichkeit teils verwirrenden Literatur und Anleitungsbücher im wesentlichen verzichten. 
Grundlegend falsch ist die Auffassung, dass die Gutachtentechnik mit der Einführung des Klausurexamens keine Rolle mehr spielt. Das Gegenteil ist der Fall: Maßgebend für die Bewertung der Klausur ist der Lösungsweg! Ob eine Klage wegen Unschlüssigkeit oder mangels Beweises der anspruchsbegründenden Tatsachen abgewiesen wird, kann erst mit einem vorbereitenden Gutachten geklärt werden. Darüber hinaus werden in den meisten Anwalts- und Gutachtenklausuren gutachtliche Lösungen verlangt.
Unser Kurs vermittelt dem Referendar alle, zur Umsetzung des Prozessrechts notwendigen Kenntnisse, bis hin zu konkreten Formulierungshilfen. Dabei werden insbesondere auch solche Themenkreise behandelt, die in der praktischen Ausbildung in aller Regel nur peripher angesprochen werden; z.B. Parteiänderung/ -wechsel, Unterschied zwischen Hilfsantrag und Hilfsvorbringen, Berücksichtigung neuen Vorbringens in nachgelassenen Schriftsätzen, Streitgenossenschaft, einseitige Erledigungserklärung, petitorische Widerklage. 

Ferner werden besondere Prozesskonstellationen wie

- qualifizierte Prozessvoraussetzungen
- notwendige Streitgenossenschaft,
- Beteiligung Dritter am Rechtsstreit (Nebenintervention, Streitverkündung),
- Rechtsnachfolge im Prozess,
- notwendige Maßnahmen zur Verjährungshemmung

sowie besondere Prozess- und Verfahrensarten z.B.:

- Stufenklage
- Feststellungsklage
- Versäumnisverfahren
- Urkundenprozess
- Verkehrsunfall-/Haftpflichtprozess
- Mahnverfahren

erschöpfend abgehandelt. Die Darstellung erfolgt von der gesetzlichen Grundlage her über die Bezüge zum BGB, den Auswirkungen auf Gutachten und Urteil bis hin zu Besonderheiten bei Kosten und vorläufiger Vollstreckbarkeit mit vielen Klausur- und Beispielsfällen. 
Auch für das mündliche Examen erhalten Sie wertvolle Hinweise und Tipps. Typische Fragen der mündlichen Prüfung, Kurzvorträge z.B. die Kostenabdeckung nach Anerkenntnis werden besprochen und examensgerecht gelöst. Besonderheiten in Rubrum, Tenor und Aufbau werden bei jedem Problemkreis abschließend besprochen. Schließlich vermitteln wir Ihnen die Fähigkeit, auch Ihre Kenntnisse praktisch umzusetzen (Gutachten-, Vortrags- und Urteilsstil). Dabei gehören unsere Dozenten zu den wenigen, die selbst als  Richter und Staatsanwälte Prüfungs- und Arbeitsgemeinschafterfahrung haben.

Der Kurs bietet Ihnen gleichzeitig eine umfassende Wiederholung des materiellen Rechts unter besonderer Berücksichtigung der für das 2. Examen maßgebenden Schwerpunkte wie z.B. §§ 280 ff. BGB, die Gewährleistungsrechte im Kauf-, Miet- und Werkvertrag, § 1006 BGB usw. sowie neuer Entwicklungen in der Rechtsprechung und Literatur. Der Kurs wird unterstützt von umfangreichem schriftlichen Begleitmaterial und einer Auswahl von Musterklausuren/Vorträgen, die Ihnen wertvolle Beispiele von Stil und Darstellung dieser Examensleistung vermitteln.