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Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht bereitet erfahrungsgemäß auch dem Referendar große Probleme, da die Vielzahl der Rechtsgebiete und Entscheidungsmöglichkeiten kaum fassbar erscheint. 
Orientiert an den möglichen Aufgabenstellungen im 2. Staatsexamen gliedert sich der Kurs in die Behandlung von behördlichen, anwaltlichen oder verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen bzw. Verfahrenshandlungen. Darüber hinaus werden schwerpunktmäßig die examensrelevanten Bereiche des materiellen Rechts angesprochen. 
Der Kurs befasst sich daher u.a. mit folgenden Themenbereichen:
- Einführung in das System der öffentlich-rechtlichen Fallbearbeitung
- Systematik des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht
- Verwaltungsverfahren
- Widerspruchsverfahren
- Besondere verfahrensrechtliche Situationen und ihre Einordnung in die Falllösung wie zum Beispiel das Wiederaufgreifen des Verfahrens oder die Prüfung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
- Systematik des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes in der Hauptsache (Klagearten)
- Vorläufiger Rechtschutz im Verwaltungsprozess (Verfahren nach §§ 80, 80a und 123 VwGO)
- Besondere prozessuale Situationen wie Beiladung, Klagenhäufung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand usw.
Daneben werden exemplarisch diejenigen Bereiche des materiellen Rechts wiederholt, die erfahrungsgemäß im Assessorexamen besonders häufig angesprochen werden.

I. Die Situation

Die Mehrzahl der Referendare stand schon während des Studiums dem öffentlichen Recht eher skeptisch bis ablehnend gegenüber. Die Fülle der gesetzlichen Bestimmungen, der vermeintliche Mangel an klaren Leitlinien, die scheinbare Undurchschaubarkeit und Unvorhersehbarkeit der Entscheidungen waren und sind Hauptkritikpunkte. 
Nach Einschätzung vieler Referendare verschärft sich diese Situation im Referendariat noch
- durch die häufige Konfrontation mit völlig unbekannten Materien
- durch möglicherweise unterschiedliche Lösungen bei gleichem Sachverhalt allein wegen eines anderen Verfahrensstadiums
- durch die Vielzahl der denkbaren Entscheidungsmöglichkeiten und Entscheidungsformen. 
Seit der erstmaligen Anwendung der neuen Ausbildungsordnung in NW sind die möglichen Aufgabenstellungen im öffentlichen Recht in der Prüfungspraxis tatsächlich erheblich erweitert worden. Dabei orientiert sich die zweite Klausur verstärkt an der Tätigkeit der juristischen Berufe außerhalb der Justiz, insbesondere an der Arbeit innerhalb der Verwaltung oder des Rechtsanwaltes im öffentlichen Recht. 
So reicht im öffentlichen Recht die Palette der möglichen Aufgabenstellungen von der Anfertigung eines Verwaltungsaktes in Verfügungsform über Widerspruchsbescheide, Nichtabhilfeentscheidungen oder Vorlageberichte bis hin zu gutachtlichen (!) Stellungnahmen einer Behörde für eine andere oder Klageerwiderungen.
Aus der anwaltlichen Tätigkeit kann der Entwurf einer Klageschrift ebenso verlangt werden wie ein rechtlich fundiertes Schreiben an den Mandanten, wenn ein Rechtsbehelf aussichtslos erscheint. Daneben beinhaltet die erste Klausur nach wie vor verwaltungsgerichtliche Urteile, Gerichtsbescheide oder Beschlüsse in unterschiedlichen Erscheinungsformen. 
Der Referendar muss daher nicht nur über die bereits im ersten Staatsexamen erforderlichen Kenntnisse des materiellen Rechts verfügen, sondern muss auch in der Lage sein, Entscheidungsabläufe in der öffentlichen Verwaltung nachzuvollziehen und verwaltungspraktisch zu denken. Und natürlich muss er das Verwaltungsverfahrens- und -Prozessrecht beherrschen.

II. Das Ziel

Viele Referendare haben nach Abschluss ihrer praktischen Ausbildung vor dem Examen immer noch das Gefühl, bei der öffentlich-rechtlichen Falllösung mehr oder weniger unsicher im Nebel zu stochern. 
Dem wollen wir ein Ende bereiten. 
Auch gute Examensklausuren im öffentlichen Recht müssen kein Zufallsprodukt sein. Es ist unser Ziel, Ihnen in sechs Monaten die zur Bewältigung öffentlich-rechtlicher Fälle im Assessorexamen notwendige Sicherheit zu vermitteln, indem Sie
- methodisches Vorgehen bei der Arbeit am praktischen Fall erlernen
- die notwendigen verfahrensrechtlichen und technischen Kenntnisse erwerben
- die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts vertiefen
- erfahren, dass auch Fälle aus unbekannten Reichsgebieten ohne weiteres lösbar sind.

III. Methode/Schwerpunkte

Die Kenntnis der Strukturen des öffentlichen Rechts wird Sie befähigen, Fälle aus diesem Rechtsgebiet souverän zu lösen. Gerade im öffentlichen Recht werden von Ihnen nicht nur „richtige", sondern vor allem auch praxisgerechte Entscheidungen erwartet, die Sie bei Kenntnis der Grundstrukturen des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungsprozesses ohne weiteres entwickeln werden. 
Weitreichendes Detailwissen kann zwar hilfreich sein, birgt allein aber die Chance einer guten Klausur nur dann in sich, wenn zufällig der „bekannte" Fall zu lösen ist. Darauf sollten Sie sich insbesondere deshalb nicht verlassen, weil sich häufig allein durch ganz geringfügige Änderungen des „bekannten" Falles (z.B. nur die Änderung der Zustellform) völlig andere Lösungswege ergeben können. 
Der Schwerpunkt des Kurses liegt entsprechend der Zielsetzung auf der Vermittlung der verwaltungsverfahrens-rechtlichen und verwaltungsprozessualen Strukturen. 
Das jeder öffentlich-rechtlichen Falllösung immanente System soll unter Berücksichtigung der Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem, Verfahrens- und Prozessrecht verdeutlicht werden. 
Hieraus ergibt sich die von Ihnen zu entwerfende praktische Entscheidung. Die Vermittlung von notwendigem Detailwissen wird auch in diesem Kurs nicht zu kurz kommen, aber in die systematische Lösung der verfahrensrechtlichen oder prozessualen Aufgabenstellung eingebunden sein. 
Die Kenntnisse werden durch typische Beispielsfälle unter Einbeziehung bekannter aber auch weitgehend unbekannter Materien des materiellen Verwaltungsrechts vermittelt. Die Arbeit am Fall hilft Ihnen, das methodische Vorgehen zu erlernen. 
Das öffentliche Recht wird Ihnen in diesem Kurs strukturiert aber in umfassender, Ihren vollen Einsatz fordernder Weise angeboten. Für eine erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs ist daher Ihre Mitarbeit aber auch die Nacharbeit der Unterrichtseinheiten unerlässlich.

IV. Gliederung

Der Aufbau des Kurses orientiert sich am Verfahrensablauf in der Praxis: in der Regel steht am Beginn das Verwaltungsverfahren, dem sich ein Widerspruchsverfahren und u.U. ein Klageverfahren anschließen. Da sich der vorläufige gerichtliche Rechtsschutz in diesen zeitlichen Ablauf nicht einordnen lässt, wird dieser für das Assessorexamen besonders wichtige Bereich im Anschluss an das gerichtliche Hauptsacheverfahren erörtert. Schließlich werden examensrelevante prozessuale Besonderheiten wie etwa Organklagen, Prozesskostenhilfe, Hauptsachenerledigung u.ä. behandelt. Vor der systematischen Darstellung des jeweiligen Verfahrensabschnittes werden die für das verfahrensmäßige Verständnis zwingend erforderlichen Grundkenntnisse wie etwa die unterschiedlichen Möglichkeiten des Verwaltungshandels, die Verwaltungsorganisation oder die Ermessenslehre wiederholt. 
Aus dem Bereich des materiellen Rechts werden insbesondere Fragen aus dem Gewerberecht, dem Polizei- und Ordnungsrecht, dem Versammlungsrecht, dem Baurecht, dem Waffenrecht und dem Verwaltungsvollstreckungsrecht angesprochen. Schließlich werden Sie aktuell über die neueste Entwicklung in Rechtsprechung und Lehre sowie im Bereich der Gesetzgebung informiert soweit dies für das Assessorexamen erforderlich ist.