Hier die Antwort von:

SEUFERT
Rechtsanwälte

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TEL. 089-29 0 33-0
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MUNICH@SEUFERT-LAW.DE

Sehr geehrter Herr Langels,

für Ihr Interesse an unserer Kanzlei dürfen wir uns bedanken. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft zu unserer Sozietät:

1.
Die Anfänge unserer Sozietät können wir bis ins Mitte des letzten Jahrhunderts zurückverfolgen. In unseren jetzigen Kanzleiräumen im Herzen von München sind wir seit 50 Jahren. Derzeit haben wir Darüber hinaus Büros in Berlin, Leipzig und Potsdam und leisten mit insgesamt 34 Rechtsanwälten juristische Beratung.

2.
Die Anforderungen an einen Bewerber hängen natürlich von der jeweils zu besetzen den Stelle ab. Wir stellen folgende allgemeine Anforderungen:

a)
Wir erwarten regelmäßig in beiden Examina mindestens vollbefriedigend. Ein oberes befriedigend in einem Examen genügt dann, wenn ein Bewerber Zusatzqualifikationen hat, die für die ausgeschriebene Stelle von Interesse sind, z. B. bei einer öffentlich-rechtlichen Stelle eine Ausbildung im Verwaltungsdienst.

b)
Eine Promotion ist erwünscht, aber nicht Voraussetzung.

c)
Ein Auslandsstudium ist für uns für die allgemeine Einschätzung des Bewerbers von Interesse; wir schätzen es grundsätzlich, wenn ein Bewerber Erfahrungen gesammelt hat. Im übrigen ist ein Auslandsstudium für uns im Hinblick auf Fremdsprachenkenntnisse interessant.

d)
Das Alter des Bewerbers spielt keine ausschlaggebende Rolle, wobei wir bei einem Bewerber über 32 die konkreten Integrationsmöglichkeiten besonders prüfen würden.

e)
Ob verhandlungssichere Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sind, hängt von der jeweils zu besetzenden Stelle ab. Generell vermerken wir dies aber positiv.

3.
Die innerbetriebliche Fortbildung läuft bei uns ausschließlich als "training on the job". Junganwälte werden einem Partner zugeteilt. Neben der eigenständigen Bearbeitung zunächst kleinerer Angelegenheiten, arbeiten sie mit diesem bei größeren Projekten zusammen. Ansonsten achten wir darauf, daß Anwälte sich die Kenntnisse, die sie in der Praxis benötigen, auf externen Fortbildungsveranstaltungen erwerben.

Selbstverständlich fördern wir den Erwerb von Zusatzqualifikationen. Wir übernehmen die Kosten für Lehrgänge und stellen unsere Mitarbeiter frei.

4.
Selbstverständlich kann man sich bei uns für Praktika oder Referendarstationen bewerben. Hierzu ist aber zu sagen, daß aufgrund unserer konkreten Tätigkeit Praktikanten nicht immer einen sehr spannenden Eindruck von anwaltlicher Tätigkeit erhalten. Da wir weniger im Feld-Wald-Wiesen Bereich beraten, fällt die praktische Einbindung von Studenten oft schwer, da Mandanten die Anwesenheit eines Praktikanten bei Gesprächen oder Verhandlungen oft kaum vermittelbar ist.

Die Tätigkeit von Referendaren begrüßen wir sehr, weil dies eine recht gute Möglichkeit ist, sich auf noch unverbindliche Weise kennenzulernen.

5.
Soweit dies in der heutigen Examensstruktur möglich ist, kann ich aus meiner persönlichen Erfahrung nur anraten, die Referendariatsstationen zu echter Mitarbeit zu nutzen und so die einzelnen Bereiche juristischer Tätigkeiten auch tatsächlich praktisch kennenzulernen. Nur so kann man m. E. ein Gespür dafür entwickeln, in welchem Berufsbereich man sich persönlich wohlfühlt und damit auch persönlich reüssieren kann.

Wenn ein Referendar ernsthaft (aus Neigung) vorhat, Rechtsanwalt zu werden, ist es sinnvoll, sich in der Referendarzeit mehrere Typen von Anwaltskanzleien anzusehen, z. B. eine der großen Anwaltsfirmen und eine mittelständische Kanzlei mit partnerschaftlicher Struktur. Denn die Tätigkeit in solchen verschiedenen Kanzleistrukturen ist fast wie eine Tätigkeit in verschiedenen Berufen.

6.
Für weitere Auskünfte dürfen Sie gerne mich ansprechen. Da wir keine der Großfirmen sind, haben wir leider keine Informationsbroschüre für Interessenten.

Ich würde mich freuen, wenn diese Informationen für Sie und Ihre Kursteilnehmer nützlich sind und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

SEUFERT

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