Hier die Antwort von:

GLEISS LUTZ

D-70469 Stuttgart
Maybachstraße 6

Tel. 0711/8997-0

Fax 0711/855096

e-mail: info@gleisslutz.com
www.gleisslutz.com

Sehr geehrter Herr Langels,

vielen Dank für Ihr freundliches Schreiben. Gern sind wir bereit, Ihre Fragen zu beantworten.

1. ad Ziff. 1:
Unsere Sozietät ist eine wirtschaftsberatende Kanzlei. Wir arbeiten strikt spezialisiert und bemühen uns um ein hohes wissenschaftliches Niveau. Das kommt darin zum Ausdruck, daß nahezu alle Kollegen in unserem Büro neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit regelmäßig publizieren, seien es Aufsätze in Fachzeitschriften, Kommentare oder Beiträge in Sammelwerken. Wir sind in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts tätig, mit einem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht/M&A, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht und Steuerrecht. Daneben verfügen wir auch über eine starke öffentlich-rechtliche Abteilung.

2. ad Ziff. 2: 1
a) Wir verlangen ein "vollbefriedigend" in beiden Staatsexamen. In Einzelfällen stellen wir auch Kollegen mit einem "vollbefriedigenden" und einem "befriedigenden" Examen ein, wenn andere deutliche "high lights" bei dem Bewerber vorliegen. Solche können etwa in der Beherrschung einer exotischen Fremdsprache liegen, längeres Auslandsstudium etc.

b) Eine abgeschlossene Promotion ist Einstellungsvoraussetzung. In Einzelfällen, wenn der Bewerber uns sehr interessiert und es nur an der Promotion fehlt, besorgen wir ihm eine Promotionsmöglichkeit und stellen den Bewerber für ein halbes oder ein 3/4-Jahr frei und zahlen während dieser Zeit Teile des Gehaltes als zinsloses Darlehen.

c) Ein Auslandsstudium oder im Ausland erworbene Zusatzqualifikationen, wie LL.M. sind nicht Einstellungsvoraussetzung, werden aber natürlich positiv bewertet.

d) Bezüglich des Alters des Bewerbers haben wir keine strikten Festlegungen.

e) Hinsichtlich der Fremdsprachen sollten zumindest verhandlungssichere Englischkenntnisse vorliegen. Ist das nicht der Fall, liegen aber sonst alle Voraussetzungen für eine Einstellung vor, stellen wir den Bewerber ein und schicken ihn innerhalb des ersten Jahres für einige Monate in eine befreundete Kanzlei im englisch-sprachigen Ausland.

3. ad Ziff. 3:
Wir fördern den Erwerb von Zusatzqualifikationen (Fachanwaltsbezeichnung, Steuerberater) durch Arbeitsfreistellung und Übernahme der entsprechenden Kosten.

Für die innerbetriebliche Fortbildung haben wir in-house-Seminare und Mitarbeiter-Wochenenden. Darüber hinaus schicken wir unsere jungen Kollegen regelmäßig auf Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsvereins und der einschlägigen Seminarveranstalter.

4. ad Ziff 4:
Man kann sich bei uns bereits als Student für Praktika und als Referendar für die Stationen bewerben. Bei Praktika für Studenten sind wir allerdings recht zurückhaltend, weil wir aufgrund unseres hohen Spezialisierungsgrades kaum geeignete Fälle für Studenten haben.

5. ad Ziff. 5:
Sie fragen, welche persönlichen Ratschläge wir angehenden Juristen geben können. Insoweit raten wir den Studenten und Referendaren in jedem Falle im Rahmen ihrer Ausbildung einen längeren Auslandsaufenthalt mit einzuplanen. Eine Zusatzqualifikation, wie etwa LL.M., erhöht nicht nur die Einstellungsvoraussetzungen, sondern ist auch in der späteren täglichen Arbeit von Vorteil, jedenfalls, wenn die entsprechenden Englischkenntnisse damit einhergehen. Hilfreich ist auch, wenn die Bewerber bereits eine gewisse Spezialisierung auf einem bestimmten Rechtsgebiet nachweisen können. Dies geschieht am besten durch eine entsprechende Dissertation. Deshalb sollte man bei der Auswahl des Dissertationsthemas unbedingt auf eine gewisse Praxisrelevanz achten und die Arbeit nach Möglichkeit aus einem Gebiet wählen, in dem man später auch einmal als Rechtsanwalt tätig werden möchte.

6. ad Ziff. 6:
Ansprechpartner für weitere Auskünfte sind die beiden Unterzeichner. Es gibt eine Informationsbroschüre über unsere Kanzlei, die wir Interessenten gerne zur Verfügung stellen. Sie befindet sich aber z.Zt. in der Überarbeitung und wird erst Anfang nächsten Jahres zur Verfügung stehen. Weitere Informationen über unsere Kanzlei und die Tätigkeitsfelder unserer Sozien sind im Internet unter www.gleiss-law.com abrufbar.

7. ad Ziff. 7:
Wir sind gern bereit, unsere Kanzlei und unser Anforderungsprofil sowie die Karrierechancen Ihren Kursteilnehmern in einem persönlichen Gespräch näherzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Schlarmann         Dr. Hansjörg Scheel

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